Öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige haben sich einem mehrjährigen Prüfungsverfahren
durch die IHK unterzogen, um ihre persönliche Integrität und besondere
Sachkunde nachzuweisen.
Sie werden daher von
Gerichten und Behörden bevorzugt zur Klärung von Sachverhalten in Prozessen
herangezogen.
Als öffentlich
bestellter EDV-Sachverständiger garantiere ich Neutralität und Objektivität
und stelle sicher, dass die Parteien und Gerichte nur belastbare Gutachten
zur Entscheidungsfindung erhalten.
Ich unterliege der
ständigen Kontrolle der bestellenden Kammer (IHK Hannover) und bin
aufgefordert, mich permanent weiterzubilden.
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